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Vossenack - freier Marschallhof

Der Bereich Germeter und der dort entspringende Bosselbach wird schon im Jahre 1342 als "Germuyde" und "Busselbach" erstmalig erwähnt. Vermutlich war es nur ein Jagtbezirk, der ca. 100 Jahre später mit einem freien Marschallhof als Keimzelle von Vossenack besiedelt war.

Es ist bemerkenswert, dass Vossenack wahrscheinlich erstmals um 1435, dann aber sicher 1472 und 1492 nicht als Dorf, sondern als Hof des Marschalls von Jülich erwähnt worden ist. Der Anstoß dürfte darin liegen, dass der Erbmarschall Frambach von Birgel maßgeblich am Erwerb der Herrschaft Monschau für das Territorium Jülich im Jahr 1435 beteiligt war. Unter den vielen Auszeichnungen und Zuwendungen, die er dafür erhielt, dürfte sich auch der Hof in Vossenack befunden haben, der 1472 im Besitz seines Sohnes Engelbert Niet war.

Vossenack wird zum ersten Mal als „Hof Voissnacken" in einer Urkunde vom 25. November 1472 erwähnt:

„Jaers dae van leueren vyer marck zeyn schillinck Sees penninck as der selue wyngart bis her zo gegolden hait mit den raemen dar zo gehoerende die Voyssnacken"
schreibt der Erbmarschall des Herzogs von Jülich Ritter Engelbrecht Nyt van Birgel in einem Vertrag aus dem Jahre 1472, in dem er dem Johanne van Peyrne preister pastoir zo Cruitz Auwe eben diese Kreuzau auf 99 Jahre und einen Tag verpachtet. Das Hofgut Voyssnacken, welches also damals wahrscheinlich schon länger bestand, wurde zum Ausgangspunkt einer kleinen dörflichen Siedlung, die über die Jahrhunderte ein zwar ruhiges aber sicher entbehrungsreiches Dasein fristete. Der Hofname dürfte auf die Form des Bergrückens zurück zu führen sein, auf dem Vossenack gelegen ist, und der im Herbstlaub an einen Fuchsrücken erinnert haben mag.

Der Hof Voissnacken lieferte Holzrahmen für die Weinberge bei Obermaubach.

Daraus kann man aber schließen, dass der Hof aufgrund seines Bekanntheitsgrades viel früher entstanden ist. Der Zeitpunkts seines Entstehens und sein Erbauer liegen noch im Dunkel der Vergangenheit. Der Hof Voissenacken auf der historischen Tranchot Karte von 1801 - 1828(Es gibt Anzeichen dafür, dass er links und rechts der heutigen Einmündung der Pfarrer-Diekmann-Straße in die Bundesstraße 399 lag.)

Die Lieferung von Holzrahmen weist darauf hin, dass er sich nicht nur mit Feld- und Viehwirtschaft, sondern auch mit der Holzwirtschaft und der Holzverarbeitung befasste.

Von Engelbert Niet gelangte der Hof an seinen Schwiegersohn Johann Hurt von Schönecken und 1493 wiederum an dessen Sohn Engelbert Hurt von Schönecken.

1503 schrieb Engelbert voller Ärger an den Herzog:
››Der Hof im Lande von Monschau, genannt Voissnacken, ist ein freies Gut und so frei, dass ein Mann, der einen Totschlag begangen hat, auf dem Hof sechs Wochen und drei Tage Freiheit haben soll, wie das auch geschieht. Als freies Mannlehen ist der Hof nie mit Zahlungen beschwert worden. Durch Schultheiß, Schöffen und Boten ist weder auf dem Hof noch bei den Hofleuten Verbot getan, Recht gewiesen, geurteilt oder gepfändet worden. Auch ist niemand zu Schatz oder Dienst angehalten worden, weder jetzt noch zu Zeiten Ihrer fürstlichen Gnaden Vorfahren und der meinen. Nun ist jedoch der Rentmeister dabei, aus dem Hof ein Schatzgut zu machen. Daher bitte ich Ihre fürstlichen Gnaden demütig, mich bei meinen alten Rechten zu halten und den Rentmeister anzuweisen, die Neuerungen abzustellen.
Engelbert Hurt von Schönecken, Herr zu Beffort und zu Essig, Erbmarschall des Landes Jülich
«

Der Monschauer Amtmann entgegnete, der Hof des Hurt sei nicht belastet worden, sondern drei zu diesem Hof gehörende Häuser mit einer Bede (Sondersteuer für einen besonderen Anlass) von jeweils zwei Gulden. Da die sechs Gulden nicht gezahlt wurden, habe der Rentmeister einen Wasen (Grassode) auf die drei betreffenden Erbgüter gesteckt. Darauf habe er gemäß Landrecht an der Kall und an der Rehsief Benden der Schuldner gepfändet und sechs Wochen und drei Tage in der Kirche verkünden lassen, dass diese Pfänder wie üblich öffentlich am Kreuz in Monschau verkauft werden sollen.

Der Amtmann fuhr fort:
››Der Hof wird nicht anders behandelt als alle anderen Freigüter im Lande Jülich. Es ist alte Gewohnheit, dass die Schöffen und andere Inhaber von freien Gütern am letzten Fastenabend in Monschau auf der Burg und im Stadthof zur Musterung erscheinen, insbesondere Hurt, der auf dem Hof des Marschalls in Vossenack sitzt, damit Ihre fürstlichen Gnaden Burg und Stadt nicht zerstört werden und der Wald nicht in fremde Hände gelangt.
Am Dienstag nach St. Thomas 1503.

Johann von dem Bongard, Erbkämmerer des Landes Jülich und Amtmann von Monschau«.

Hier sehen wir den Marschall als Inhaber und Verfechter des Hofrechts. Der Hof war ein Lehen des Herzogs, der Marschall hatte die volle Verfügung über den Boden und damit auch über alle auf ihm wohnenden Leute, die ihm gegenüber im Stand von Unfreien oder Minderfreien lebten.

Es war also ein großes Hofgut, das aufgrund seiner vielseitigen Arbeiten eine größere Zahl von Knechten erforderte, für deren Unterbringung sicherlich kein Platz in den Gebäuden vorhanden war, zumal diese meistens noch eine Familie hatten.

Da die Hofarbeiter ein sicheres Einkommen besaßen, konnten sie sich erlauben, ein Haus für sich und ihre Familien zu bauen. Da der Hof in seiner Nähe eigenes Land hatte, konnten sie es nur in einem gewissen Abstand vom Hof erstellen. Sie errichteten es meist in Richtung der heutigen Kirche. Dadurch entstand mit der Zeit ein Dorf, das den Namen ihres Arbeitgeber, nämlich „Vossenack" erhielt.