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Anerkannte Erholungsorte Simonskall und Vossenack

Was bedeutet die Anerkennung als Erholungsort?

Anlässlich des Besuches von Regierungspräsident Jürgen Roters am 11. April 2002 in der Gemeinde Hürtgenwald überreichte dieser Bürgermeister Axel Buch die Urkunde über die staatliche Anerkennung von Vossenack und Simonskall als Erholungsort.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Anerkennung von Orten als Erholungsort in der Erholungsorteverordnung (kurz: EVO) geregelt. Über einen Antrag entscheidet gem. § 10 EVO der Regierungspräsident. Die ersten Bemühungen der Gemeinde Hürtgenwald in dieser Angelegenheit liegen bereits einige Jahre zurück, mit dem konkreten Anerkennungsverfahren wurde im Jahre 1999 begonnen.

Eine Bewertungskommission der Bezirksregierung Köln und Vertretern des Landesverkehrsverbandes Rheinland überzeugten sich persönlich vor Ort von den Gegebenheiten, denn verständlicherweise wird das Prädikat "Staatlich anerkannter Erholungsort" nicht ohne Einhaltung strenger Kriterien verliehen.

So müssen u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • eine landschaftlich bevorzugte Lage klimatisch begünstigte Orte mit guten lufthygienischen Verhältnissen (dies wurde in einem bioklimatischen Gutachten des Deutschen Wetterdienstes -Geschäftsfeld Medizin-Meteorologie- nachgewiesen)
  • einwandfreie Unterkunftsmöglichkeiten eines entsprechenden Qualitätsstandards
  • artgemäße Erholungseinrichtungen (z.B. Rad- und Wanderwege, Freibad, Sportanlagen)
  • eine zentrale Auskunftsstelle für Besucher (Haus des Gastes in Simonskall)

Nachdem diese Kriterien in Vossenack und Simonskall erfüllt wurden, stellte sich die Abkochempfehlung für das Trinkwasser des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach als zwischenzeitliches Hindernis dar. "Eine Abkochempfehlung ist mit dem Prädikat Erholungsort nicht vereinbar", so die Experten der Bezirksregierung. Mittlerweile wurde diese jedoch vom Amtsarzt des Kreises Aachen aufgehoben und so stand der Anerkennung nichts mehr im Wege.

Bürgermeister Axel Buch freute sich über die Auszeichnung und betonte, dass sich die umfangreichen Vorarbeiten seitens der Gemeinde hiermit ausgezahlt hätten.

"Der Werbeeffekt der Anerkennung als Erholungsort ist ein Pfund, der in seiner Wirkung nicht zu unterschätzen ist und mit dem wir wuchern können. Von den Auswirkungen profitieren nicht nur Hotels, Pensionen, Cafes und Serviceunternehmen. Der Fremdenverkehr ist in Hürtgenwald zu einem bedeutenden Faktor geworden, der Arbeitsplätze schafft und nachhaltige Impulse für das ganze Gemeindeleben gibt", so Bürgermeister Axel Buch.

Die Anerkennung als Erholungsort ist somit für die Gemeinde Hürtgenwald ein wichtiger Baustein in den Fremdenverkehrsaktivitäten, auch im Hinblick auf die gemeinsamen Bestrebungen der Rureifel - Tourismus e.V.. Das Prädikat wird sich in Zukunft für Hürtgenwald auf dem touristischen Sektor noch bezahlt machen.

Abgrenzung des Erholungsgebietes Vossenack-Simonskall

Das Erholungsgebiet umfasst den Ortsteil Simonskall sowie einen Teilbereich des Ortsteils Vossenack. Die genaue Abgrenzung stellt sich wie folgt dar:

Zu der Straße "Germeter" (B 399) südöstlich im Abstand von 40 m parallel verlaufend bis zur "Paul-Heinemann-Straße". Die "Paul-Heinemann-Straße" abwärts verlaufend bis in Höhe des Hauses Nr. 30. Von dort über den Wirtschaftsweg bis zur Freizeitanlage Bosselbach auf die "Pfarrer-Dickmann-Straße". Dem Verlauf der "Pfarrer-Dickmann-Straße" bis zur Ortsmitte von Vossenack folgend, dem "Baptist-Palm-Platz", und von hier aus weiter in Richtung "Im Unterdorf" über die "Schmidter Straße" zur "Panoramastraße" (L 218) folgend bis an die Kall im Kalltal. Von diesem Punkt an der Kall der Gemeindegrenze in westlicher Richtung folgend, an der "Mestrenger Mühle" vorbei bis südlich an Simonskall entlang (Richtung Buhlert der Gemarkung Schmidt). Die Grenze verläuft hier wie die Gemeindegrenze und trifft im Bereich des Parkplatzes Kallbrück auf die L 160. Von hier aus gesehen verläuft sie in nordöstlicher Richtung auf der L 160 in Richtung Raffelsbrand bis zur Kreuzung mit der B 399. Auf der B 399 in Richtung Vossenack bis zu dem Punkt parallel zu der Straße "Germeter" führend.